Umfrage: Anwohner sehen Vorhaben mehrheitlich kritisch. Kreisbehörde bezeichnet Anlage als „noch nicht genehmigungsfähig“
Die Pläne des Energieunternehmens LEAG, am Kraftwerksstandort Jänschwalde eine Müllverbrennungsanlage zu errichten, stoßen in der Region auf Unmut. Einer Umfrage in den betroffenen Kommunen Heinerbrück und Jänschwalde zufolge trifft das Vorhaben auf große Vorbehalte in der Bevölkerung. In Jänschwalde sprachen sich über 80 Prozent dafür aus, sich „kritisch mit der geplanten Müllverbrennungsanlage auseinanderzusetzen“. In Heinerbrück lag der Wert bei über 90 Prozent der Einwohner.
Auch bei der Kreisverwaltung Spree-Neiße gibt es noch erheblichen Klärungsbedarf. In einer aktuellen Antwort auf Fragen des Kreistagsabgeordneten und Vorsitzenden des Umweltausschusses vom Landkreis Spree-Neiße Andreas Stahlberg erklärte das Umweltdezernat, dass das Vorhaben aus Sicht der Unteren Naturschutz-, Jagd- und Fischereibehörde noch nicht genehmigungsfähig sei. Die von der LEAG vorgelegten Unterlagen würden nicht ausreichen, um eine Bewertung vornehmen zu können. Laut Kreisbehörde müssen die Planungsunterlagen im Hinblick auf die Schutzgüter „Mensch“, „Landschaft- und Erholungsfunktion“ sowie „Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt“ vom Bergbauunternehmen überarbeitet werden.
Der Braunkohleverstromer LEAG plant zusammen mit dem Müllkonzern Veolio den Baustart der Anlage für 2021 im Industriegebiet Kraftwerk Jänschwalde. 2024 könnte die Müllverbrennungsanlage der LEAG zufolge in Betrieb gehen.
Die Sprecherin des Kreisverbandes von Bündnis 90/ Die Grünen Spree-Neiße Heide Schinowsky aus Jänschwalde ist der Unmut in der Region nur allzu verständlich: „Mit der Müllverbrennung stehen nun weiterhin Abgase sowie eine Zunahme des LKW-Verkehrs in Aussicht. Strukturwandel nach der Kohle hatten sich viele anders vorgestellt“. Schinowsky sieht in den Nachforderungen der Kreisbehörden „ein gutes Signal“.
Eine ursprünglich für Anfang April geplante Info-Veranstaltung vor Ort konnte Corona-bedingt nicht stattfinden, soll aber nachgeholt werden, sobald es die Vorgaben zum Gesundheitsschutz wieder zulassen.
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