Modern und bürgernah: Öffentliche Verwaltung modernisieren und digitalisieren

Wir wollen die Verwaltung modernisieren und bürgerfreundlicher machen. Die Möglichkeiten der Digitalisierung wollen wir nutzen, um Verwaltungsvorgänge einfacher und effizienter zu gestalten und mehr online-Teilhabe zu ermöglichen. Barrierefreiheit, Informationssicherheit und Datenschutz sind dabei zwingend erforderlich.

Bürgerämter der Städte und Gemeinden, sollen zum Eingangstor für die gesamte Kommunalverwaltung werden, also auch für die Angebote der Kreisverwaltung. Damit wollen wir eine möglichst wohnortnahe Verwaltung aus einer Hand schaffen. Wo die Wege zum Bürgerbüro zu weit werden, wollen wir mobile Bürgerserviceangebote einführen, wie es sie bereits in einigen Kommunen gibt.

Durch mehr Digitalisierung und Möglichkeiten zur online-Antragstellung wollen wir den Gang zum Amt überflüssig machen, wenn gewünscht.

Wir wollen die Grundlagen schaffen für eine erfolgreiche Digitalisierung: Ausreichende Ausstattung des IT-Service, unbedingte Beachtung von Sicherheits- und Datenschutzstandards bei Ausschreibungen, Beachtung der Energieeffizienz bei Anschaffung neuer Hard-und Software und langfristig eine Umstellung auf freie und quelloffene Software.

Die Kulturelle Identität der Städte und Dörfer wollen wir erhalten. Zwangsfusionen lehnen wir ab. Freiwillige Zusammenschlüsse wollen wir unterstützen.

Perspektivisch wollen wir alle Ämter zu brandenburgischen Verbandsgemeinden weiterentwickeln, mit direkt gewählten Bürgermeister*innen und mehr Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürger*innen.

Bürger*innen brauchen eine leistungsstarke Verwaltung mit gut ausgebildeten Beschäftigten, mit tariflicher Bezahlung und einer auskömmlichen Personalausstattung. Die Verwaltung muss für die für die Bürgerinnen und Bürger durch ein angemessenes und geordnetes Angebot von Sprechzeiten gut erreichbar ist. Dies muss gleichermaßen auch für die kommunalen Gesellschaften gelten. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse, etwa an Musikschulen und Volkshochschulen, sind einzudämmen und neue zu unterlassen. Tätigkeiten, wie Wachschutz und Reinigungsleistungen, dürfen nicht weiter an private Firmen vergeben werden. Soweit möglich, sollen outgesourcte Aufgaben rekommunalisiert werden.

Im kommunalen Verwaltungshandeln (Formulare, Vorschriften und allgemeine Informationen) muss die Vielfalt der Familienformen und der geschlechtlichen Identitäten angemessen Berücksichtigung finden.