Nach Informationen des Online-Mediums „Neue Lausitz“ soll das neue Verwaltungsabkommen zur Braunkohlensanierung am 8. Dezember der Öffentlichkeit präsentiert werden. Mit dem milliardenschweren Abkommen zwischen Bund und Ländern wird geregelt, welche Mittel für die Beseitigung der Bergbau-Schäden im Osten Deutschlands ab 2023 bis 2027 bereitstehen werden. Das aktuelle Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung (VA VI Braunkohlesanierung) vom 2. Juni 2017 sichert die Finanzierung der Braunkohlesanierung in den Jahren 2018 bis 2022 und läuft zum Ende des Jahres aus. Dafür wurden von Bund und den Ländern in den letzten sieben Jahren 1,23 Milliarden bereitgestellt. Das Abkommen gilt nur für die Bereiche des ehemaligen DDR-Bergbaus, nicht aber für den aktiven Braunkohlebergbau in der Verantwortung der LEAG. Bei einem Besuch in der Lausitz kündigte die Brandenburger Bundestagsabgeordnete Annalena Baerbock bereits Ende Juni 2022 an, dass der Bund die Lausitz nicht im Stich lassen und es ein Folgeabkommen für die Jahre 2023 bis 2027 geben werde. Unter den Vorgänger-Regierungen war die Fortsetzung der Verwaltungsabkommen immer wieder in Frage gestellt worden.

„Sperrgebiet im Tagebau“ Quelle: ideengrün.de | markus pichlmaier

„Die Fortsetzung der Finanzierung der Braunkohlensanierung ist ein wichtiges Zeichen für die Region. Die Lausitz wird noch auf Jahrzehnte mit den Folgen des DDR-Bergbaus zu tun haben“, sagt Paul-Philipp Neumann, stellvertretender Vorsitzender des bündnisgrünen Kreisverbandes Oberspreewald-Lausitz: „Die Bergbausanierung nach dem Zusammenbruch der DDR ist eines der größten Umweltprojekte in Europa. Doch jetzt braucht es dringend eine Reform des Umgangs mit ehemaligen Tagebauen“, fordert Neumann.

Ein Hauptziel des vom Bund in privater Rechtsform (GmbH) betriebenen öffentlichen Bergbausanierers Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV) war eine schnelle und wirtschaftliche Sanierung der stillgelegten Tagebaue. „An dieser Aufgabe wurde intensiv gearbeitet. Jetzt muss sich die Bergbausanierung jedoch den aktuellen Herausforderungen stellen. Probleme mit der Wasserqualität, der Speicherung in den Bergbauseen, sowie die Sicherheit der Lausitzer Tagebaukippen waren bei der damaligen Etablierung der Bergbausanierung nachrangig, werden heute aber immer wichtiger“, sagt die Vorsitzende der Bündnisgrünen in Spree-Neiße Heide Schinowsky. „Die Regularien hierfür sind auf dem Stand der neunziger Jahre stehengeblieben. Wir brauchen nun eine grundlegende Novellierung der Vorgaben sowie einen Masterplan für die Bergbausanierung 2.0“, sagt Schinowsky.

Lausitzer Bündnisgrüne sprechen sich daher für die Einrichtung einer Kommission zur Bewältigung der Braunkohlesanierung und zur Sicherung des Wasserhaushalts an. „Schon heute ist klar, dass wir uns auf einen erheblichen Wassermangel einstellen müssen. Um sich der komplexen Situation zu stellen, braucht es im Prinzip ein breit aufgestelltes Gremium, das eine Roadmap mit Masterplan für die Braunkohlesanierung und zur Sicherung des Wasserhaushalts erstellt. Vorbild hierfür könnte die Kohlekommission sein“, regt Schinowsky an.

Weitere Informationen:

Neues Verwaltungsabkommen erwartet: https://neuelausitz.de/2022/11/23/neues-verwaltungsabkommen-fuer-die-lmbv-erwartet/

Hinweis: Die offizielle Bekanntmachung des neuen Verwaltungsabkommens (VA VII ) wird am 8. Dezember 2022 im Zusammenhang mit einem gemeinsamen Fototermin der Bundesumweltministerin, des Bundesfinanzministers und der betreffenden Ministerpräsidenten am Rande der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler erfolgen. https://www.niedersachsen.de/mpk/ministerprasidentenkonferenz-2022-23-215622.html

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